
Auf den europäischen Straßen gelten sehr unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen. Der ADAC rät Autofahrern sich vorab über die Tempolimits und Besonderheiten im jeweiligen Urlaubsland zu informieren. Im Ausland gelten oft empfindliche Strafen für Vekehssünder, so drohen vielerorts für Geschwindigkeitsübertretungen von bereits 20 km/h Strafen bis über 500 Euro.
In den meisten europäischen Ländern gelten wie in Deutschland 50 km/h in geschlossenen Ortschaften. Nur in Großbritannien heißt es bei 48 km/h (30mp/h) Fuß vom Gas. In Polen sind nachts von 23 bis fünf Uhr dagegen 60 km/h erlaubt.
Außerhalb von Ortschaften schwanken die Geschwindigkeitsobergrenzen zwischen 80, 90 und 100 km/h. Auf Schnellstraßen darf jedoch auch schneller gefahren werden. Die Höchstgeschwindigkeiten liegen hier zwischen 100 und 110 km/h. Bei Nässe, Regen und Schnee gelten in Italien und Frankreich dagegen verringerte Tempolimits. In Polen darf man auf vierspurigen Schnellstraßen wiederum schneller als auf zweispurigen Schnellstraßen fahren.
Für Autobahnen gilt in den meisten Ländern Europas eine Geschwindigkeitsbergrenzung von 130 km/h, in den übrigen Ländern 120 km/h. Immer mehr Länder, wie zum Beispiel Schweden, gehen jedoch dazu über kein generelles Tempolimit festzulegen. Dort gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung je nach Beschilderung. Auf Autobahnen gibt es bei schwierigen Verkehrsverhältnissen wie Nässe, Schnee oder nachts zahlreiche Ausnahmen. Beispielsweise in Frankreich, Portugal und Luxemburg gelten für Führerscheinneulinge generell verringerte Geschwindigkeiten.