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Wenn der Urlaub nicht hält, was der Katalog oder das Online-Portal versprechen, können Urlauber Geld zurückverlangen. Wer mit einer Leistung des Reiseveranstalters nicht zufrieden ist, muss zuerst muss an Ort und Stelle Abhilfe verlangen. Bereits dies sollte man sich von der zuständigen Reiseleitung oder direkt vom Vertragspartner bestätigen lassen. Die sogenannte Mängelanzeige kann später wichtig für die Beschwerdeführung sein. ...die vollständige News lesen...
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