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Das Landgericht Hamburg hat am 10. März eine einstweilige Verfügung gegen Ryanair erlassen. Darin untersagen die Richter Ryanair zu behaupten Cheap Tickets sei die Nutzung der Internet-Technik des Screen-Scraping für die Vermittlung von Ryanair Flugtickets untersagt". Das Unternehmen hatte Anfang März eine entsprechende Pressemitteilung verbreitet. ...die vollständige News lesen...
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